Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§1 Allgemeines

(1) Die nachstehenden AGB gelten für alle Verträge, die Sie mit dem Ingenieurbüro Anton Herbst im folgenden IBAH genannt schließen. 
(2) Abweichende oder entgegenstehende Geschäfts-, Vertrags- und/oder Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wird. 
(3) Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch das Ingenieurbüro Anton Herbst. 

§2 Leistungen
(1) Das IBAH erbringt seine Leistungen selbstständig und eigenverantwortlich es unterliegt bei der Erbringung seiner Dienstleistung keiner Weisungen des Auftraggebers. 
(2) Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörende Tätigkeiten werden nicht geschuldet oder geleistet. 

§3 Mitwirkungspflicht
(1) Der Auftraggeber stellt dem IBAH die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und richtig zur Verfügung. Das IBAH ist nicht zur Überprüfung der Richtigkeit und der Vollständigkeit verpflichtet. 
(2) Der Auftraggeber hat die Ihm zu Verfügung gestellten Leistungsnachweise unverzüglich auf Umfang und Inhalt zu prüfen. 

§4 Vergütung
(1) Ein Vergütungsanspruch entsteht erst mit Annahme eines Angebotes durch den Auftraggeber.
(2) Rechnungen des IBAH sind nach dem erreichen des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels sofort fällig und ohne Abzug zu begleichen. 
(3) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zugelassen und ansonsten ausgeschlossen. 

§5 Geheimhaltung
(1) Das IBAH verpflichtet sich, über alle Tatsachen und Informationen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. 

§6 Haftung
(1) Eine Haftung oder Gewährleistung für die erbrachten Arbeiten findet im Rahmen der Gesetzlichen Gewährleistung statt Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung. 

§7 Referenzen
(1) Nach erfolgreichem Projektabschluss erlaubt er der Auftraggeber zudem die Nennung als Referenzkunde. 

§8 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. 
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag ist Nürnberg.